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Arbeitsrechtsschutz: Die Kostenfalle in der ersten Instanz, die kaum jemand kennt

Granit Bajrami
Granit Bajrami

Moin ihr Lieben,

TL;DR: Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jeder seinen eigenen Anwalt. Auch wenn man gewinnt. Ohne Rechtsschutz überlegt man sich zweimal, ob man für sein Recht kämpft.

Ich hatte letzte Woche wieder so ein typisches Beratungsgespräch. Es ging um das Thema Berufsrechtsschutz und die Frage: "Brauche ich das wirklich? Wenn mein Chef mich ungerechtfertigt kündigt und ich im Recht bin, muss er am Ende doch ohnehin meine Anwaltskosten zahlen, oder?"

Es ist ein total logischer Gedanke. Im normalen Zivilrecht gilt schließlich meistens: Wer verliert, zahlt die Zeche. Aber genau hier liegt der Haken, der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht bewusst ist und der im Ernstfall richtig teuer wird.

Im Arbeitsrecht gibt es eine besondere gesetzliche Regelung (§ 12a ArbGG, für die Paragrafenliebhaber unter uns). Diese besagt, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt. Völlig unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

Auf den ersten Blick wirkt das total unfair. Warum soll man zahlen, wenn der Arbeitgeber ganz offensichtlich im Unrecht war?

Der Gesetzgeber hat sich dabei aber tatsächlich etwas gedacht. Das Ganze hat den Hintergrund, den wirtschaftlich Schwächeren zu schützen. In der Regel ist das der Arbeitnehmer.

Stell dir vor, vor dem Arbeitsgericht würde das normale Zivilrecht gelten. Eine normale Angestellte wird gekündigt und klagt dagegen. Ihr Arbeitgeber ist ein großer Konzern und zieht mit einer sündhaft teuren Großkanzlei vor Gericht. Wenn die Angestellte den Prozess jetzt verliert, müsste sie nicht nur ihren eigenen Anwalt zahlen. Sie müsste auch noch die massiven Kosten der gegnerischen Kanzlei übernehmen.

Dieses finanzielle Risiko wäre für die meisten Arbeitnehmer schlichtweg existenzbedrohend. Aus reiner Angst vor diesen gigantischen Kosten würden viele Menschen gar nicht erst versuchen, ihr gutes Recht einzufordern. Sie würden ungerechtfertigte Kündigungen einfach schlucken.

Um genau das zu verhindern, wurde die Regel eingeführt, dass in der ersten Instanz am Arbeitsgericht jeder nur seine eigenen Kosten trägt. Das begrenzt das finanzielle Risiko für die Arbeitnehmerseite. Man weiß vorher relativ genau, was schlimmstenfalls auf einen zukommt.

In der Praxis führt das aber eben zu dem bitteren Beigeschmack, dass man bei einem klaren Sieg vor Gericht trotzdem eigenes Geld verliert.

Nehmen wir ein klassisches Beispiel: Eine Kündigung flattert ins Haus, die offensichtlich unwirksam ist. Man nimmt sich eine Anwältin oder einen Anwalt, zieht vor Gericht, gewinnt den Prozess und behält seinen Job oder erstreitet eine angemessene Abfindung. Ein voller Erfolg. Doch dann kommt die Rechnung der eigenen Kanzlei. Da sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert richten (im Arbeitsrecht meist ein Vielfaches des Bruttomonatsgehalts), reden wir hier ganz schnell über Beträge von 1.500 bis 3.000 Euro oder mehr.

Und genau dieses Geld ist weg. Selbst bei einem klaren Sieg.

Für mich ist das einer der wichtigsten Gründe, warum der Baustein Arbeitsrechtsschutz so enorm wichtig ist. Ohne diese Absicherung wägen viele ab, ob es sich überhaupt lohnt, gegen die Kündigung oder das schlechte Arbeitszeugnis vorzugehen. Oft verzichten Menschen dann auf ihr gutes Recht, einfach weil das finanzielle Risiko zu hoch ist.

Die Rechtsschutzversicherung nimmt einem in genau diesem Moment den finanziellen Druck. Sie übernimmt die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten. So kann man Entscheidungen nicht aus Angst vor der Rechnung treffen, sondern danach, was rechtlich zusteht. Zusammen mit den Serviceleistungen, wie der anwaltlichen Prüfung eines Aufhebungsvertrags (über die ich ja schon mal geschrieben habe), ergibt das ein rundes Paket.

Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob eure Rechtsschutzversicherung solche Leistungen überhaupt enthält oder wie hoch eure Selbstbeteiligung ist, schaut euch eure Bedingungen ruhig einmal an.

Oder schreibt mir kurz. Ich lese das Kleingedruckte beruflich ganz gerne.

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